Die Zeitschrift „Das Investment“ berichtet über die Punkte, die Sie unbedingt bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigen sollten.
Björn Thorben M. Jöhnke berichtet von einem Versicherungsnehmer, der sich aktuell an seine Kanzlei wandte, um Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. Was bei solchen Leistungsanträgen wichtig ist, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt in einem Gastbeitrag.
Versicherungsnehmer in der Beweislast
In diesem Leistungsantragsverfahren erhielt der Versicherungsnehmer Rechtsberatung hinsichtlich seines Versicherungsvertrages um zu erfahren, welche Ansprüche dem Versicherungsnehmer überhaupt zustehen.
Des Weiteren unterstützte die Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Leistungsantrages. Hierbei galt es umfangreiche Fragebögen auszufüllen sowie umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit niederzuschreiben.
Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Zuletzt konkret ausgeübter Beruf zählt
Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Steuerfachangestellter gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, zeigte dieser dem Versicherer – der Aachen Münchener Lebensversicherung AG – den Versicherungsfall an mit der Bitte entsprechende Leistungsantragsunterlagen zu übersenden. Der Versicherer übersandte dem Versicherungsnehmer so dann eine Fülle von Unterlagen.
Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens.
Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.
Das gerichtliche Verfahren erörtert
Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, beziehungsweise Leistungsantrags-Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen.
Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.
Anerkennung nach nur zehn Tagen
Bereits nach zehn Tagen wurde der Leistungsantrag durch den Versicherer vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers unbefristet anerkannt wurden.
Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Qualifizierte Begleitung zahlt sich aus
Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühestmöglich kompetente und qualifizierte Unterstützung in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.
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